Inhalt

Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit

Bestattungen, Trauerfeiern, Urnenbeisetzungen, besonderen Leistungen, wie Erdarbeiten bei Exhumierung, Urnenausgrabungen und Transport, Urnenversand, Grabherrichtungen sowie Einebnungen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Haldensleben – Der Bürgermeister – Markt 20-22, 39340 Haldensleben, E-Mail buergermeister@haldensleben.de Tel.  Behördennummer 115 oder +49 03904 479130.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Haldensleben, Markt 20 – 22, 39340 Haldensleben erreichen Sie unter Tel.  Behördennummer 115 oder +49 03904 479362, E-Mail datenschutz@haldensleben.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendenZwecken verarbeitet:

Bearbeitung und Durchführung von Bestattungen, Trauerfeiern, Urnenbeisetzungen, besonderen Leistungen, wie Erdarbeiten für Exhumierung, Urnenausgrabungen und Transport, Urnenversand, Grabherrichtungen sowie Einebnungen.

Ihre Daten werden  auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 c der EU-DSGVO (zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) in Verbindung mit dem Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verarbeitet.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Zur Erfüllung dieser Aufgaben dürfen Ihre Daten an den Fachbereich Bürgerservice, Kämmerei, Rechts- und Ordnungsamt, Amtsgericht, Steinmetzbetriebe und Bestattungsinstitute weiter gegeben werden.

Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt unsererseits nicht.

Im Übrigen werden Ihre Daten nur dann weitergegeben, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben.

Dauer der Speicherung der personengebundenen Daten

Ihre Daten werden von uns auf Grundlage von gesetzlichen Verjährungs- bzw. Aufbewahrungsfristen gemäß Aktenordnung der Stadt Haldensleben gespeichert. Ausnahmen sind Daten von Sterbefällen, welche zwecks Auskunftsersuchens unbefristet gespeichert werden.

Betroffenenrechte

Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO)  sowie auf deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17, 18 DSGVO). Ferner besteht ein Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung, soweit diese nicht ausschließlich zur Aufgabenerfüllung erfolgt; ein Recht auf Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Haldensleben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, Tel. 0391 81803-0, Fax 0391 81803-33, E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de, Internet www.datenschutz.sachsen-anhalt.de

Wenn Sie in die  Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, ist diese stets zukunftswirksam widerruflich.

Pflicht zur Angabe von Daten

Die Zurverfügungstellung Ihrer Daten ist für die Durchführung der Bestattungen und aller der damit verbundenen Tätigkeiten der Friedhofsverwaltung erforderlich.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können keine Bestattungen, Trauerfeiern, Urnenbeisetzungen, besondere Leistungen, wie Erdarbeiten für Exhumierung Urnenausgrabungen und Transport, Urnenversand, Grabherrichtungen, Einebnungen durchgeführt werden.