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§ 13 DSGVO

Datenschutzhinweise für Bewerber/-innen gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren

Die Stadt Haldensleben möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Im Regelfall ist Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Stadt Haldensleben.
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Datenschutz-beauftragte/den Datenschutzbeauftragten der Stadt Haldensleben richten.
Die entsprechenden Kontaktdaten lauten:

Postanschrift:
Stadt Haldensleben
Markt 20-22
39340 Haldensleben
E-Mail: datenschutz@haldensleben.de

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, Tel. 0391 81803-0, Fax 0391 81803-33, E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de

2. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail werden die folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten elektronisch erfasst und gespeichert:
Personendaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum)
Kommunikationsdaten (Telefonnr., Mobilfunknr., E-Mail-Adresse)
Behinderung/Gleichstellung
Daten zur Ausbildung und Weiterbildung
Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse
Angaben zu sonstigen Qualifikationen
Datum der Bewerbung

Bei einer Bewerbung per E-Mail werden auch die mitgesandten Unterlagen gespeichert.
Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben und verarbeitet.

3. Empfänger

Ihre Daten werden ausschließlich von der Stadt Haldensleben verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

4. Dauer der Datenspeicherung

Die Daten werden grundsätzlich sechs Monate nach Abschluss des konkreten Bewerbungsverfahrens automatisch gelöscht. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.

5. Recht auf Auskunft, Widerruf und Löschung

Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft zu verlangen über die zu Ihnen bei der Stadt Haldensleben gespeicherten Daten sowie deren Herkunft, Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung.

Sie können der Nutzung Ihrer Daten für die vorgenannten Zwecke jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen sowie die Löschung Ihrer Daten verlangen. Dies führt allerdings zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.