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Zulassung zur zweiten juristischen Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses beantragen


Sofern Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt entlassen wurden, können Sie auf Antrag die Prüfung außerhalb des Ausbildungsverhältnisses absolvieren.

Allgemeine Informationen

Sofern Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt entlassen wurden, können Sie auf Antrag die Prüfung außerhalb des Ausbildungsverhältnisses absolvieren.

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung werden Sie zur Prüfung zugelassen.

Jeder Prüfling wird durch das Landesjustizprüfungsamt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen. Die schriftlichen Prüfungen finden im April und im Oktober eines jeden Jahres statt. Nach Anfertigung der Arbeiten werden diese durch 2 Prüfer oder Prüferinnen bewertet. Hiernach erfolgt eine Ladung zur Prüfung. Diese besteht aus einem Aktenvortrag, und 5 Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Anwalt und Schwerpunkt).

Zuständige Stelle

Für das Prüfungsverfahren ist das Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz zuständig.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne Ablegung der zweiten juristischen Prüfung aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt entlassen worden sind.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Sie müssen den Zulassungsantrag 6 Wochen vor dem beabsichtigten Prüfungstermin stellen.

Bearbeitungsdauer

Das Prüfungsverfahren dauert etwa 6 Monate.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage