Um den Schutz vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände zu gewährleisten, zur Prüfung befähigte Personen anerkennen lassen
Sie benötigen eine behördliche Anerkennung, wenn Sie bestimmte Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten durchführen möchten.
Volltext
Wenn Sie als zur Prüfung befähigte Personen bestimmte Prüfungen zum Schutz vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände durchführen möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Voraussetzungen
- Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder Nachweis einer anderen technischen Qualifikation der anzuerkennenden Person, die für die vorgesehene Prüfaufgabe befähigt
- Praktische Erfahrung der anzuerkennenden Person mit vergleichbaren Arbeitsmitteln über einen angemessenen Zeitraum, sodass die übertragene Prüfaufgabe zuverlässig wahrgenommen wird
- Tätigkeit der anzuerkennenden Person im Umfeld der anstehenden Prüfung des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung
- Gutachterliche Äußerung zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs
- Nachweis des regelmäßig anfallenden Bedarfs solcher Prüfungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch:
- Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
- Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.