Inhalt

Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen


Als Inhabende  eines Betriebes, welcher  den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, müssen Sie eine verantwortliche Person schriftlich bestellen. Der Name, Anschrift und die Geburtsdaten der schriftlich bestellten verantwortlichen Person muss der zuständigen Stelle unverzüglich angezeigt werden. Die zu betrachtenden verantwortlichen Personen werden definiert. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung einer verantwortlichen Person ist unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Rechtsgrundlage

Siehe auch

  • Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz