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Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung) beantragen


Ist es für Ihr Vorhaben erforderlich, dass Flurstücke schnell im Liegenschaftskataster gebildet werden? Sie können Flurstücke erst bilden und spätestens nach einem Jahr müssen diese in die Örtlichkeit übertragen werden.

Allgemeine Informationen

Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke des Landes nachgewiesen.

Bei der Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung werden die vorgesehenen Flurstücksgrenzen zuerst in das Liegenschaftskataster eingetragen. Erst danach müssen die gebildeten Flurstücksgrenzen vor Ort -übertragen werden. Sie haben hierfür ein Jahr Zeit.

Eine Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung heißt Sonderung.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag bei einer zuständigen Stelle
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen.
  • Das Flurstück wird gebildet.
  • Das Flurstück wird in das Liegenschaftskataster übertragen.
  • Die örtlichen Vermessungsarbeiten werden vorbereitet.
  • Sie übernehmen den Eintrag aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

  • Sie sind:
    • Eigentümer des Flurstücks,
    • bevollmächtigte Person,
    • Inhaber sonstiger Rechte.
  • Die Lage der vorgesehenen Flurstücksgrenzen sind in einer Skizze (als Anlage zum Antrag) eindeutig vorgegeben,
  • die Koordinaten der bestehenden Grenzpunkte liegen vor und
  • die Koordinaten der neuen Grenzpunkte können berechnet werden.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Für die vorgezogene Flurstücksbildung, die Übertragung in die Örtlichkeit und die Registerführung werden Gebühren und Auslagen erhoben.

Die Gebühren sind abhängig von

  • der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
  • der Grenzlänge,
  • der Bodenrichtwertzone und
  • der Anzahl der Flurstücke.

Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.

Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

Fristen

Sie müssen die vorgezogene Flurstücksbildung nach spätestens einem Jahr umsetzen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Sie können die Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung) online beantragen.