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Löschung von Zugehörigkeitshaken beantragen


Ist Ihr Flurstück noch mit Zugehörigkeitshaken (Überhaken) versehen? Dann beantragen Sie die Löschung dieser Zugehörigkeitshaken.

Allgemeine Informationen

Flurstücke hängen auch zusammen, wenn sie durch schmale Flurstücke (zum Beispiel Wege, Gewässer) unterbrochen werden. Diese Flurstückseinheit wird durch sogenannte „Zugehörigkeitshaken" (Überhaken) gekennzeichnet. Zugehörigkeitshaken sind aus alten Nachweisen übernommen. Sie können die Löschung von diesen Zugehörigkeitshaken beantragen, da diese heute nicht mehr notwendig sind. Die daraus hervorgehenden Flurstücke erhalten neue Flurstücksnummern.

Durch die Löschung werden keine Änderungen vor Ort vorgenommen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Löschung von Zugehörigkeitshaken beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
  • Das LVermGeo löscht die Zugehörigkeitshaken und vergibt neue Flurstücksnummern.
  • Die neuen Flurstücksnummern werden in das Liegenschaftskataster übernommen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Sie sind:

  • Eigentümer
  • oder bevollmächtigte Person

Gebühren (Kosten)

Fristen

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Sie können die Löschung der Zugehörigkeitshaken eines Flurstückes online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.