Abwassereinleitung in Gewässer Erlaubnis beantragen
Sie möchten Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser einleiten? Dann ist hierfür ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis der Gewässerbenutzung an die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslands zu stellen.
Allgemeine Informationen
Für die Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser ist in Deutschland in der Regel eine Erlaubnis erforderlich. Hierzu muss bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Voraussetzungen
- Stand der Technik (Emissionsbetrachtung)
- Immissionsbetrachtung
- Sonstige Rechtsvorschriften
- Verschlechterungsverbot, Zielerreichungsgebot
- Keine Verletzung von Rechten Dritter
- Ordnungsgemäße Ausübung des wasserwirtschaftlichen Ermessens
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser), das in das oberirdische Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser eingeleitet werden soll.
Gebühren (Kosten)
Für die Verwaltungsleistung „Einleiten von Abwasser in Gewässer Erlaubnis Erteilung als Erlaubnis“ ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten.
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.
Fristen
Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser erst mit Erteilung der Erlaubnis erfolgen darf.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren.
Rechtsgrundlage
§ 9 I Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 2 WHG
Rechtsbehelf
Gegen die Erlaubnis kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.
Anträge / Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
- Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
- Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch