Inhalt

Abwassereinleitung in Gewässer Erlaubnis beantragen


Sie möchten Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser einleiten? Dann ist hierfür ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis der Gewässerbenutzung an die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslands zu stellen.

Allgemeine Informationen

Für die Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser ist in Deutschland in der Regel eine Erlaubnis erforderlich. Hierzu muss bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Voraussetzungen

  • Stand der Technik (Emissionsbetrachtung)
  • Immissionsbetrachtung
  • Sonstige Rechtsvorschriften
  • Verschlechterungsverbot, Zielerreichungsgebot
  • Keine Verletzung von Rechten Dritter
  • Ordnungsgemäße Ausübung des wasserwirtschaftlichen Ermessens

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser), das in das oberirdische Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser eingeleitet werden soll.

Gebühren (Kosten)

Für die Verwaltungsleistung „Einleiten von Abwasser in Gewässer Erlaubnis Erteilung als Erlaubnis“ ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.

Fristen

Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser erst mit Erteilung der Erlaubnis erfolgen darf.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren. 

Rechtsgrundlage

§ 9 I Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 2 WHG

Rechtsbehelf

Gegen die Erlaubnis kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.

Anträge / Formulare

Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

  • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
  • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
  • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch