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Datum: 20.02.2018

2018 ist das Jahr der Schöffenwahlen

2018 ist das Jahr der Schöffenwahlen

Im ersten Halbjahr 2018 sind bundesweit die Schöffen/innen und Jugendschöffen/innen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 zu wählen.

Gesucht werden in der Stadt Haldensleben insgesamt 13 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Haldensleben bzw. am Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten/innen, wie an Schöffen/innen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.

Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Stadt Haldensleben wohnen und am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Bewerber/innen für das Amt als Jugendschöffe/in müssen im Landkreis Börde wohnen und sollten über Erfahrungen in der Erziehung und im Umgang mit jungen Menschen verfügen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftet schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Darüber hinaus sind Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, nicht in die Vorschlagslisten aufzunehmen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Wer sich zur Ausübung des Schöffenamtes in Erwachsenen- bzw. Jugendstrafsachen in der Lage sieht, kann sich bis zum 13. April 2018 unter nachfolgender Anschrift bewerben:

Stadt Haldensleben
Abteilung Verwaltungs- Personalservice und Informationstechnologie
Markt 20-22

39340 Haldensleben

Das erforderliche Bewerbungsformular wird Ihnen auf Wunsch zugesandt. Es kann auch, zusammen mit allen wichtigen Informationen, auf der Internetseite für ehrenamtliche Richter heruntergeladen werden: https://www.schoeffenwahl.de/schoeffenamt/

Fragen werden gern telefonisch unter 03904 479-120 beantwortet.