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Sonderpädagogischen Förderbedarf beantragen


Sie sind der Ansicht, dass Ihr Kind nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann und wünschen sich eine sonderpädagogische Förderung? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben.

Allgemeine Informationen

Ein sonderpädagogischer Förderbedarf kann bei Kindern und Jugendlichen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können, bestehen.

Liegt bei Ihrem Kind eine solche Beeinträchtigung, die nicht allein durch pädagogische Fördermaßnahmen ausgeglichen werden kann, vor, dann können Sie einen Antrag auf die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen.

Sonderpädagogische Förderschwerpunkte sind:

  1. Lernen,
  2. Sprache,
  3. geistige Entwicklung,
  4. emotionale-soziale Entwicklung,
  5. körperlich-motorische Entwicklung,
  6. Hören,
  7. Sehen.

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Förderung kann auch bei Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Autismus oder langfristigen Erkrankungen bestehen.

Verfahrensablauf

Sie können vor Schulbeginn Ihres Kindes einen Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. Vom 1. bis zum 6. Schuljahr können Sie und die jeweilige Schule einen Antrag stellen.

  • Daraufhin wird ein Fördergutachten erstellt.
  • Sie erhalten eine Beratung und Erklärung des Fördergutachtens mit entsprechenden Empfehlungen.
  • Bescheid des Landesschulamtes

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an den Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienst des Landesschulamtes.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist körperlich, geistig, seelisch oder in seinem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt, um ohne sonderpädagogische Unterstützung erfolgreich am Unterricht teilzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Stellungnahme der Eltern
  • pädagogischer Bericht der Schule oder der Kindertageseinrichtung
  • wenn vorhanden: medizinische oder therapeutische Gutachten/Berichte

Gebühren (Kosten)

Fristen

bis zum 10. Januar des Jahres

Bearbeitungsdauer

Das Landesschulamt trifft bis zum 20. Mai des Jahres eine Entscheidung.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Bevor durch die Schule ein Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gestellt wird, dokumentiert die Schule in Förderplänen alle notwendigen Fördermaßnahmen, um Ihnen die Möglichkeiten einer bestmöglichen Förderung aufzuzeigen. Die vorgeschlagenen Fördermaßnahmen werden mit Ihnen abgestimmt und die Entwicklungen dokumentiert. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, wird ein Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf gestellt.

  • Sonderpädagogischer Förderbedarf