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Datum: 21.12.2017

Tempo 30 auf dem Waldring

Tempo 30 auf dem Waldring für einen sicheren Schulweg

Tempolimits werden häufig heiß diskutiert. Wenn es um die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen geht, sollte es aber keine zwei Meinungen geben. Darum wird im Januar auf dem Waldring zwischen der Alvensleber Str. (B245) und Süplinger Straße (L42) auf ca. 400 Meter die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert – montags bis freitags in der Zeit von 6 bis 17 Uhr.

Der genannte Bereich liegt innerhalb der beiden Fußgängerüberwege nahe Rollibad und Beber Apotheke und verläuft damit entlang der Grundschule Erich Kästner, der Ev. Sekundarschule und der Kita-Einrichtung. Zahlreiche Kinder und Jugendliche sind hier morgens und nachmittags unterwegs – und die gilt es zu schützen. Denn: als Verbindungstraße zwischen B245 und L24 wird der Waldring auch durch den Fernverkehr genutzt. Vom Motorrad bis zum 40-Tonner ist dort alles unterwegs.

Warum erst jetzt Tempo 30? Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung macht es möglich (§45, Abs. 9). Die Neuregelung hat die bisherigen hohen Hürden für Tempolimits auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen (wie der Waldring) entschärft, insbesondere für die Bereiche vor Schulen.

Nach einem Ortstermin Anfang Dezember mit Vertretern der unteren Straßenverkehrsbehörde vom Landkreis, der Stadt, Polizei und Bauausschuss wurde die verkehrsrechtliche Anordnung von der Stadt, als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlassen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung tritt mit dem Aufstellen der Verkehrsschilder in Kraft. Das soll spätestens im Januar erfolgen.

Hinweis: Danach wird verstärkt die Einhaltung der Geschwindigkeitbegrenzung kontrolliert.