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Soldatenversorgung


Wer als ehemaliger Bundeswehrsoldat, durch den Dienst eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält auf Antrag beim Landesverwaltungsamt Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Versorgungsleistungen können auch Witwen, Halb- und Vollwaisen sowie unter bestimmen Voraussetzungen auch hinterbliebene Eltern erhalten.

Die Art und Höhe der Leistungen werden nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes festgelegt. Der Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes umfasst:

  • Heil- und Krankenbehandlung
  • orthopädische Versorgung
  • berufliche Rehabilitation
  • Renten an Beschädigte und Hinterbliebene (einkommensunabhängig u. einkommensabhängig)
  • Kapitalabfindung/Grundrentenabfindung
  • Fürsorgeleistungen (in Anlehnung an die Sozialhilfe, die Jugendhilfe und die Arbeitsförderung)
  • Sterbe- und Bestattungsgeld

Rechtsgrundlage

  • Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung