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Amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen


Benötigen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster für ein Gericht oder eine Behörde, dann beantragen Sie einen amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch beantragen. Auszüge erhalten auch andere Personen, soweit sie ein berechtigtes Interesse haben und darlegen.

Zur Vorlage beim Gericht oder bei Behörden benötigen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch mit Gewährleistungsfunktion (amtlicher Auszug).

Dieser beinhaltet folgende Daten:

  • bezeichnende Daten (zum Beispiel Flurstücksnummer)
  • beschreibende Daten (zum Beispiel Flächeninhalt der Flurstücke) des Liegenschaftskatasters
  • Grundbuch und Eigentumsangaben als zum Beispiel Flurstücksnachweis,
  • Flurstücks und Eigentümernachweis
  • optional Bodenschätzungsangaben.

Sie erhalten den Auszug in Papierform.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Darüber hinaus erhalten Sie amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch auch bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren des Landes oder bei den Gemeinden und Landkreisen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt. Onlinedienst Leistungen der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung (sachsen-anhalt.de)

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

10,00 Euro

Voraussetzungen

Sie sind Eigentümer oder der Inhaber sonstiger Rechte und können ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Fristen

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Sie können den amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.