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Preisprüfung beantragen


Für öffentliche Aufträge, die nicht im Rahmen von Ausschreibungen vergeben werden, gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Preisgestaltung. Im Rahmen der Preisprüfung wird nach Durchführung des Auftrags der zulässige Preis durch Überprüfung der unternehmerischen Kalkulation festgestellt.

Daneben werden Kostenprüfungen im Zusammenhang mit der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der gewerblichen Wirtschaft durchgeführt.


Zuständig ist das Landesverwaltungsamt.

Rechtsgrundlage

  • Preisüberwachung