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Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen


Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.

Weitere Informationen

Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:

  • bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
  • ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
  • ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis

Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.

Gebührenübersicht Standesamt Haldensleben

Leistung
Gebühren
Bescheinigung über die Geburtszeit
10 Euro
Geburtsurkunde ausstellen
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Geburtenregister beantragen
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Geburt im Ausland beurkunden 50 Euro
Eheschließung anmelden
50 Euro
Bescheinigung der Eheschließung
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Eheurkunde
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Ehefähigkeitszeugnis / deutsches Recht
50 Euro Antrag + 10 Euro Urkunde
Ehefähigkeitszeugnis / ausländisches Recht 100 Euro Antrag + 10 Euro Urkunde
Sterbeurkunde beantragen
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Sterbeurkunde ausstellen / Sterbefall im Ausland
50 Euro + 10 Euro Urkunde / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Kirchenaustritt 30 Euro

Gebühren (Kosten)

  • Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro