Einsicht ins Handelsregister beantragen
Wenn Sie Informationen über konkrete Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.) suchen, können Sie Einsicht in das Handelsregister nehmen. Sie finden im Handelsregister auch Kleingewerbetreibende, die die Eintragung freiwillig vornehmen ließen.
Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.
Voraussetzungen
Für den Abruf im Internet müssen Sie sich auf der Internetseite des Registerportals kostenfrei registrieren.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.
Gebühren (Kosten)
- Für die Einsicht in Handelsregisterdaten und Dokumente in der Geschäftsstelle des Gerichts werden keine Gebühren erhoben.
- Online-Abruf von Daten aus dem Register: EUR 4,50 je Registerblatt
- Online-Abruf von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden: EUR 1,50 je Datei
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
- Aktiengesellschaft in Handelsregister eintragen lassen
- Eintragung Juristische Person in Handelsregister beantragen
- Eintragung Kommanditgesellschaft auf Aktien in Handelsregister beantragen
- Eintragung Kommanditgesellschaft in Handelsregister beantragen
- Eintragung Offene Handelsgesellschaft in Handelsregister anmelden
- Eintragung ins Handelsregister für EWIV beantragen
- Eintragung ins Handelsregister für Europäische Gesellschaft beantragen
- Einzelkaufmann in Handelsregister eintragen lassen
- GmbH anmelden
- Handelsregister