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Familienerholungsmaßnahmen mit Bildungsangeboten anmelden


Sie möchten Ihre familiären Strukturen in einer angenehmen Umgebung stärken? Informieren Sie sich über Maßnahmen der Familienerholung mit Bildungsangeboten.

Allgemeine Informationen

Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Teilnahme an Maßnahmen der Familienerholung mit Bildungsangeboten. Damit sollen vor allem die Familien unterstützt werden, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten oder ein geringes Einkommen haben. Es ist egal, ob Sie verheiratet oder allein erziehend sind.

Sie können als Familie an diesen Maßnahmen teilnehmen, um Ihre familiären Beziehungen zu festigen. Dort werden Ihnen auch soziale und gesundheitsfördernde Lebensweisen nahegebracht. Durch die Maßnahme sollen Sie lernen, Ihren Alltag besser zu strukturieren.

Die Maßnahmen dauern zwischen 2 und 14 Tage. An dieser Maßnahme nehmen mindestens 8 Familien gleichzeitig teil. Ihnen wird für die ganze Zeit ein Ansprechpartner zur Seite gestellt. Sie können diesen Ansprechpartner auch nach dem Urlaub kontaktieren.

Zuständige Stelle

Informationen erhalten Sie beim Landesverwaltungsamt (Landesjugendamt).

Folgende Institutionen geben Ihnen ebenfalls Auskunft zu den Maßnahmen:

  • Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände Sachsen-Anhalt (LAGF),
  • die Familienverbände,
  • die Familienferienstätten.

Voraussetzungen

  • Sie haben mindestens 1 Kind, für das Sie auch Kindergeld erhalten.
  • Sie wohnen in SachsenAnhalt.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über Ihr Einkommen
  • Kindergeldbescheid
  • Versicherungsnachweis
  • Mietvertrag
  • Wohngeldbescheid
  • Nachweis über Unterhalt
  • Nachweis über Belastungen (Nur bei Haus und Wohnungseigentümern)

Welche Unterlagen außer diesen notwendig sind, erfahren Sie bei dem jeweiligen Träger.
 

Gebühren (Kosten)

Für die Teilnahme an Familienerholungsmaßnahmen fallen für Sie geringe Kosten an. Wie hoch diese sind, erfahren Sie direkt beim Träger. Dort müssen Sie die Gebühren auch bezahlen.

Fristen

Sie können jederzeit für eine Maßnahme anfragen.

Damit Sie zeitnah im nächsten Jahr an einer Maßnahme teilnehmen können, sollten Sie sich spätestens im Herbst anmelden.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Melden Sie sich einfach für ein entsprechendes Projekt beim Träger. Dort erhalten Sie dann weitere Informationen.

  • Familienerholungszuschuss