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Stadtplanung

Die Abteilung Stadtplanung der Stadt Haldensleben ist zuständig für räumliche und städtebauliche Planungen innerhalb des Gemeindegebiets.

Das Aufgabenfeld der Stadtplanung umfasst:

  • Stellungnahmen zu übergeordneten Planungen (z.B. Landesentwicklungsplan, Regionaler Entwicklungsplan) bzw. Fachplanungen (z.B. Planfeststellungsverfahren der Bundesstraßen B 71n oder B 245n)
  • Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan)
  • Erstellung städtebaulicher Verträge nach BauGB
  • Verkehrskonzeptionen (z.B. Radverkehrskonzeption, Konzeption zum ruhenden Verkehr)
  • Einzelhandelskonzept
  • informelle Planungen der Stadtentwicklung und Städtebauförderung (Stadtentwicklungskonzept, integrierte Handlungskonzepte, Dorfentwicklung)
  • Städtebauförderung (Altstadtsanierung, Stadtumbau Ost, Soziale Stadt, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
  • Steuerung und planerische Umsetzung städtebaulicher Einzelprojekte
  • Betreuung von Verfahren externer Planungsträger
  • planungsrechtliche Beurteilungen zu privaten und öffentlichen Bauvorhaben
  • Maßnahmen der Neuordnung bebauter oder unbebauter Grundstücke durch Umlegung nach §§ 45 ff. BauGB Prüfung des Vorkaufsrechts nach §§ 24 ff. BauGB (Baugesetzbuch)
  • Baulandkataster
  • Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB (Baugesetzbuch) zu Bauvorhaben
  • Erklärung der Genehmigungsfreistellung gemäß § 61 BauO LSA (Bauordnung) für Bauvorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen
  • Hausnummernvergabe