Stadtplanung
Die Abteilung Stadtplanung der Stadt Haldensleben ist zuständig für räumliche und städtebauliche Planungen innerhalb des Gemeindegebiets.
Das Aufgabenfeld der Stadtplanung umfasst:
- Stellungnahmen zu übergeordneten Planungen (z.B. Landesentwicklungsplan, Regionaler Entwicklungsplan) bzw. Fachplanungen (z.B. Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Mittellandkanals oder der Bundesstraßen B 71n oder B 245n)
- Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan)
- informelle Planungen (integrierte Handlungskonzepte, Stadtentwicklungskonzepte etc.)
- Verkehrskonzeptionen (z.B. Radverkehrskonzeption, Konzeption zum ruhenden Verkehr)
- städtebauliche Sonderprogramme (Stadtumbau Ost, Soziale Stadt)
- städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Haldensleben „Historischer Stadtkern“
- Steuerung und planerische Umsetzung städtebaulicher Einzelprojekte
- planungsrechtliche Beurteilungen zu privaten und öffentlichen Bauvorhaben
- Betreuung von Verfahren externer Planungsträger
- Erstellung städtebaulicher Verträge nach BauGB
- Maßnahmen der Neuordnung bebauter oder unbebauter Grundstücke durch Umlegung nach § 45 ff BauGB (z.B. vereinfachte Umlegungsverfahren)
- Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24 ff. BauGB (Baugesetzbuch)
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB (Baugesetzbuch) zu Bauvorhaben