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Verlust eines oder beider amtlicher Kennzeichen melden


 

Als Halter/Eigentümer müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihres Kfz-Kennzeichens unverzüglich melden. Bei Verlust und Diebstahl muss eine Umkennzeichnung erfolgen.

Hinweis:
Sollten Sie noch alte Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) haben, ist der Umtausch in die Zulassungsbescheinigung I und II erforderlich.

Zuständige Stelle

An die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Ihr Kfz angemeldet ist.

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts (die Meldebescheinigung sollte nicht älter als 3 Monate sein),
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein),
  • eventuell verbliebenes amtliches Kennzeichen,
  • Anzeigebestätigung der Polizei,
  • bei Verlust schriftliche Erklärung ggf. Versicherung an Eides Statt,
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)

Gebühren (Kosten)

Über die Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde nähere Auskunft.