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Erlaubnis zum Führen von Booten und Schiffen beantragen


Das Landesverwaltungsamt erteilt die Genehmigungen und Erlaubnisse für die gewerbliche Binnenschifffahrt auf Landesgewässern.

Es führt Prüfungen zum Erwerb der Berechtigung zum Führen von Fahrgastschiffen und Fähren auf Landesgewässern durch.

Rechtsgrundlage

  • Erlaubnis zum Führen von Booten und Schiffen