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Stadterneuerung / Sanierung

Sanierungsmaßnahmen dienen entsprechend des Baugesetzbuches der Behebung "städtebaulicher Missstände". Sie werden auf der Grundlage eines planerischen Sanierungskonzeptes durchgeführt, welches sich auf ein bestimmtes abgestecktes Gebiet beschränkt. Ein Sanierungskonzept wird auf Grundlage einer Voruntersuchung verfasst. Folgende Komponenten werden bei einer Voruntersuchung z.B. berücksichtigt:
  • die Bevölkerungs- und Sozialstruktur
  • die Wirtschaftsstruktur
  • Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse
  • Nutzung und soziale Infrastruktur
  • Bebauungs- und stadträumliche Struktur
  • Wohnungsstruktur
  • Technische Infrastruktur
  • Meinungsstrukturen von Betroffenen
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind allgemein darauf ausgerichtet, bestimmte Stadtgebiete, in denen eine Anhäufung von städtebaulichen Problemen und Missständen zu verzeichnen ist, in einem beschleunigten Erneuerungsprozess umzugestalten und zu verbessern. Um das zu ermöglichen:
ist ein überdurchschnittlicher Einsatz finanzieller Mittel erforderlich, darunter Eigenmittel der Kommune und Fördermittel des Bundes und des Landes
werden spezielle rechtliche Regelungen nach dem Baugesetzbuch angewendet, dazu gehören u. a. die „sanierungsrechtlichen Genehmigungen“
muss sich die Gemeinde in besonderer Weise für die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Sanierungsmaßnahmen einsetzen.